GABRIELSSON ADVOKATBYRÅ AB

Wissen, Qualität, fachkundiger Service und ein sensibler Umgang während des gesamten Prozesses!

Über uns

Gabrielsson Advokatbyrå AB ist sowohl auf schwedisches als auch auf internationales Erbrecht spezialisiert und übernimmt auch Fälle, die die Aufteilung des ehelichen Vermögens betreffen.

 

Die Kanzlei arbeitet mit Anwälten in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz, Italien und der Isle of Man zusammen und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung von Fällen, die einen Bezug zu diesen und anderen Ländern haben.  

 

Die Kanzlei bietet darüber hinaus Rechtsberatung und Rechtsvertretung an und übernimmt auch die Rolle des Nachlassverwalters, des Nachlasspflegers oder des Testamentvollstreckers.

 

Da wir nur Fälle in Rechtsgebieten annehmen, in denen wir wirklich über fundierte Kenntnisse verfügen, können wir eine professionelle Rechtsberatung auf höchstem Niveau garantieren. 

Expertise und Kompetenzen

Rechtsnachfolge


Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit schwedischen und inernationalen Erbschaftsfällen. 


In einer Welt in der immer mehr Menschen in verschiedenen Ländern arbeiten, leben und pendeln, steigt die Notwedndigkeit, dafür zu sorgen, dass ein Testament verfasst und eine Rechtswahl getroffen wird. 

Eine Person, die plant, ins Ausland zu ziehen, sollte zum Beispiel überlegen, ob sie das Recht des Landes wählen möchte, das auf ihr Erbe Anwendung finden soll. 


Wir können Sie in den folgenden Aspekten unterstützen:


*Erstellung von Testamenten und dem Letzten Willen 

*Rechtswahl bei der Gestaltung eines Testaments

*Vertretung in Erbschaftsangelegenheiten

*Erstellung eines Nachlassinventars

*Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses

*Erstellung eines Vertrages über die Aufteilung des Nachlassvermögens 

*Ausschlagen einer Erbschaft

*Anfechtung eines letzten Willens und Testaments

*Zustellung des letzten Willens und Testaments

*alle weiteren Angelegenheiten im Bereich des Erbrechts 


Nachlassverwaltung


Die Kanzlei übernimmt die Rolle des gerichtlich bestellten Nachlassverwalters und verfügt über langjährige Erfahrung als Nachlassverwalter. 


Die Kanzlei übernimmt diese Aufgabe in Fällen die sowohl Schweden als auch andere Länder betreffen, und zwar unabhängig davon, ob sich die Vermögenswerte in Schweden oder im Ausland befinden, solange das schwedische Gericht für die Entscheidung des Falles zuständig ist. 


Wenn Sie einen Nachlassverwalter benötigen, um einen Nachlass zu verwalten, bei dem Sie Erbe sind, können Sie sich gerne and uns wenden.

Lebenspartnerschaften


Viele Schweden leben heute in einer Lebenspartnerschaft. Wenn Sie ihre Lebenspartnerschaft in einem Vertrag regeln müssen, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich. 


Ein Lebenspartner kann Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte haben, wenn eine Lebenspartnerschaft endet. Entweder weil die Partner sich trennen, oder weil einer von ihnen stirbt. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und eine Rechtsvertretung benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. 



Gütertrennung


Vor oder während der Eheschließung können die Ehegatten einen Ehevertrag vereinbaren und aufsetzen. Wir helfen Ihnen dabei, einen Vertrag aufzusetzen, der Ihren Bedürfnissen entspricht. 


Wenn Sie planen ins Ausland zu ziehen, oder wenn Sie nicht in Schweden geheiratet haben, sollten Sie sich überlegen, welches Recht im Falle einer Scheidung oder des Todes eines oder beider Ehegatten auf die Aufteilung des ehelichen Vermögens Anwendung finden soll. 


Wir können Sie in den folgenden Aspekten unterstützen:

*Aufsetzung eines Ehevertrags

*Einigung über die Wahl des anwendbaren Rechts

*Auslegung von Eheverträgen 

*Vertretung bei der Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehegatten

 

Wir akzeptieren auch, vom Gericht als Verwalter für die Aufteilung des ehelichen Vermögens eingesetzt zu werden 

Rechtsvertretung


Wenn Sie sich als Erbe in einem Erbfall oder inmitten einer Scheidung befinden, gibt es viele Anlässe, bei denen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen müssen und dessen Hilfe Sie benötigen.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie ein Testament anfechten, ein Testament zustellen lassen wollen, sich bei einer Nachlassinventur oder bei der Festsetzung von Nachlassanteilen vertreten lassen wollen, eine Entscheidung eines Nachlassverwalters anfechten wollen, oder sich einfach mit einer Bank oder einer Behörde in Bezug auf die Erbschaft in Verbindung setzen wollen. 

Weiteres


In einer Familie müssen unter Umständen verschiedene Dokumente zwischen den Familienmitgliedern aufgesetzt werden. Wir sind hier um Ihnen dabie zu helfen diese Dokumente aufzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen rund um die Erstellung bilateraler Dokumente. 

Etwas zur:

EU Regulation zur Erbrechtsverordnung (2012/650)

Im August 2015 hat die EU eine Verordnung zum Erbrecht verabschiedet. Diese regelt welches Land für die Entscheidung eines Erbfalls zuständig ist, aber auch welches Recht in diesem Fall gelten soll. 


Das Land in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte, ist das Land, in dem der Fall verwaltet und bearbeitet werden sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich dieses Land innerhalb oder außerhalb der EU befindet.  


Auch das Erbrecht richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und das ist das anwendbare Recht für die Erbschaft.   


Der Verstorbene kann in einem Testament auch das Recht des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, als anwendbares Recht bestimmen. 

In den Fällen in denen eine Rechtswahl getroffen wurd, können die Erben den Fall an das Land verweisen, das in der letzwilligen Verfügung gewählt wurde. Bei einem schwedischen Staatsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den USA hatte und schwedisches Recht gewählt hat, können die Erben den Fall an ein schwedisches Gericht verweisen, welches dann für die Entscheidung des Falles zuständig ist. 


Die Verordnung legt fest ob ein Fall vor ein schwedisches Gericht gebracht werden soll oder nicht, welches Recht auf die Erbschaft anwendbar ist, ob ein Nachlassinventar erstellt werden soll etc.


In Fällen, in denen ein Nachlass Vermögenswerte in einem anderen EU-Land enthälz, oder in Fällen, in denen ein Nachlass, der unter der Gerichtbarkeit eines Nicht-EU-Landes abgewickelt wird, Vermögenswerte in Schweden enthält 

ist es möglich ein Europäisches Nachlasszeugnis bei der schwedischen Steuerbehörde zu beantragen. Mit diesem Zeugnis ist es dann möglich, das Vermögen in Schweden zu verwalten. 


In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ein schwedisches Gericht über einen Erbfall entscheidet, obwohl das normalerweise zuständige Gericht außerhalb der EU liegt. 


Die Verordnung wirft viele Fragen in Bezug auf das anwendbare Recht, die Zuständigkeit, die Art und Weise, wie ein Erbfall zu behandeln ist, den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts etc. auf. Wir sind hier um Ihnen dabei zu helfen. 

Etwas zur

EU-Verordnung zum Ehegüterrecht (2016/1103)

Seit Ende Januar 2019 ist die EU-Verordnung über das eheliche Vermögen in Kraft. Sie regelt, nationalen Gerichte für die Aufteilung des ehelichen Vermögens zuständig sind und nach welchen Gesetzen dies zu geschehen hat. 


Wenn die Güterteilung aufgrund einer Scheidung erfolgt, gibt es verschiedene Umstände, die bestimmen, welches Gericht des Landes für die Entscheidung des Falles zuständig ist. Diese finden sich in der Brüssel II Verordnung und können zum Beispiel der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten sein.




In den Fällen, in denen die Aufteilung aufgrund des Todes eines der Ehegatten erfolgt, ist stattdessen das Gericht, das für die Entscheidung über die Erbschaft zuständig ist, auch für die Aufteilung des ehelichen Vermögens zuständig. 



Die Verordnung ermöglicht es den Ehegatten auch, das auf die Aufteilung ihres ehelichen Vermögens anwednbare Recht zu wählen, indem sie einen Rechtswahlvertrag abschließen.  


Sie enthält auch Vorschriften darüber, welches Recht auf die Aufteilung anwendbar sein soll. Der Fall könnte beispielsweise in einem Land verhandelt werden, das bei der Entscheidung der Angelegenheit das Recht eines anderen Landes anwenden soll. 

Für die Aufteilung des ehelichen Vermögens von Ehegatten, die vor Inkrafttreten der Verordnung geheiratet haben, regelt die die Verordnung nicht das auf die Aufteilung anwendbare Recht, es sei denn, die Ehegatten haben nach Inkrafttreten der Verordnung in einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag eine Rechtswahl getroffen.


Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit dieser Art von Fällen und ist gerne bereit Sie zu vertreten oder zu beraten. Wir setzen auch gemeinsam mit Ihnen Eheverträge oder Rechtswahlvereinbarungen auf und befassen uns mit der Aufteilung des ehelichen Vermögens. 

Team

Gabriel Gabrielsson

Rechtsanwalt & Inhaber



Telefon:                 +46 08-721 65 55

E-mal:                  gabriel@gabrielssonadvokat.se


Sprachen             Schwedisch, Englisch, Deutsch


Career                 

2006                     Internationale Handelskammer in Stockholm, Assistent

2012                     Jura, Universität Stockholm

2012                     Associate bei Bergquist & Partners Advokatbyrå AB

2016                     Mitglied der schwedischen Anwaltskammer

2016                     Anwalt bei Bergquist & Partners Advokatbyrå AB

2016                     Partner bei Bergquist & Partners Advokatbyrå AB

2022                     Inhaber von Gabrielsson Advokatbyrå AB

Karriere


Gabrielsson Advokatbyrå AB ist immer auf der Suche nach qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern, die unser Team verstärken. Als Teil unseres Teams wirst Du zusammen mit anderen in der Kanzlei unseren Kunden professionelle Dienstleistungen auf höchstem Niveau in den Rechtsgebieten anbieten, auf die wir spezialisiert sind


Die Kanzlei sucht nach Kandidaten, die mit schwedischem und internationalem Erb- und Ehegüterrecht arbeiten möchten, die sich weiterentwickeln, lernen und eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten wollen, um unseren Mandanten die beste Rechtsberatung zu bieten. Neben guten Noten im Jurastudium und fundierten Kenntnissen in unserem Rechtsgebiet solltest Du Englisch, Schwedisch und Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Wenn Du noch weitere Sprachen beherrschst, ist das ein Bonus.


Wenn Du der Meinung bist, dass die obige Beschreibung auf Dich zutrifft und Du für uns arbeiten möchtest, dann sende uns bitte Deine Bewerbung an die E-Mail-Adresse: ansokan@advokatbergquist.se.


Kontakt


GABRIELSSON ADVOKATBYRÅ AB


Adresse:

c/o iOffice, Drottninggatan 32

111 51 Stockholm

Sverige


Telefon:

+46 (0)8-721 65 55


E-Mail:

Advokat Gabriel Gabrielsson                           gabriel@advokatgabrielsson.se




Bei Konflikten zwischen Verbrauchern und einem Rechtsanwalt:


Die schwedische Anwaltskammer (Advokatsamfundet) hat einen Ausschuss eingerichtet, der in Verbraucherangelegenheiten zwischen einem Mandanten und einem Rechtsanwalt entscheidet. Unter bestimmten Umständen kann sich ein Mandant an dieses Gremium wenden und seine Streitigkeiten vor Gericht bringen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: www.advokatsamfundet.se/Konsumenttvistnamnden/.

Die Postadresse des Gremiums lautet:


Konsumenttvistnämnden
Box 27321
102 54 Stockholm
Phone number: 08-549 03 00
e-mail:
konsumenttvistnamnden@advokatsamfundet.se



Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Gabrielsson Advokatbyrå

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